Ihr Urlaub im Laschenskyhof
Die wichtigsten Infos
auf einen Blick
Wir freuen uns von Herzen
auf ein Wiedersehen!
Unser großzügiges Areal bietet unseren Gästen genug Platz,
um sich rundum wohl und sicher zu fühlen.
Wir haben unseren Wellnessbereich erweitert - Mehr erfahren
Kein 3-G-Nachweis, sowie FFP2 Masken mehr nötig.
Zurzeit ist in Beherbergungsbetrieben sowie Gaststätten KEIN 3-G-Nachweis vorzulegen. Zurzeit im gesamten Hotel und Restaurant KEINE FFP2-Maskenpflicht.
Wir ersuchen unsere Besucher weiterhin darauf zu achten etwas Abstand zu halten.
Somit können sich alle unsere Gäste weiterhin guten Gewissens bei uns Aufhalten.
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen einen schönen Aufenthalt.
Wir sind es auch
Wir verstehen natürlich, dass dies für alle herausfordernde Zeiten sind. Dennoch bitten wir Sie: Denken Sie auch an uns, und stornieren Sie Ihr Zimmer, falls Ihnen etwas dazwischenkommen sollte, zeitnah.
Eine kostenfreie Stornierung Ihrer Zimmerreservierung ist bis 5 Tage vor dem Anreisetag möglich.
Bei späterer Stornierung oder Nicht-Anreise behält sich das Hotel das Recht vor, die Kosten der ersten Nacht Ihrer Buchung von der Kreditkarte abzubuchen/in Rechnung zu stellen.
Sofern Sie Ihre Datenschutzeinstellungen ändern möchten (Einwilligungen erteilen oder bereits erteilte Einwilligungen widerrufen), können Sie jederzeit Ihre Einstellungen ändern.
Zweck: Fehleranalyse, statistische Auswertung unserer Website
Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Ausführung von Analysesoftware und Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, Anonymisierung der erhobenen Daten; Auswertung der anonymen Daten in Form von Statistiken
Speicherdauer: Daten auf Ihrem Endgerät bis zu zwei Jahre.
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Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung
Folgen der Nichteinwilligung: Keine unmittelbare Auswirkung auf die Funktion der Website; jedoch eingeschränkte Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und Fehleranalyse
Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
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Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Der Facebook Konzern übermittelt Ihre personenbezogenen Daten in die USA. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
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